Wir machen uns mit den Gewerkschaften, Betriebsräten und Personalräten in der Corona-Pandemie für Euch stark. Deshalb haben wir einen Vorschlag für eine kommunale Soforthilfe von 3 Millionen Euro entwickelt.

Unser Vorschlag ist wie folgt zusammengesetzt:

Zielgruppe 1 (insgesamt 2.250.000 Euro):

  • Arbeitnehmer*innen, deren Nettoeinkommen vor der Coronakrise bis zu 2200 € (ohne andere staatliche Leistungen, wie z.B. Kindergeld) betragen hat und die nun eidesstattlich erklären, dass sie durch Kurzarbeitsregelungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Existenz zu sichern.Diejenigen oben definierten Arbeitnehmer*innen ohne Kinder können einmalig einen Zuschuss in Höhe von 500 € erhalten, mit einem oder mehreren Kindern ist ein zweimaliger Zuschuss an zwei aufeinander folgenden Monaten in Höhe von jeweils 500 € möglich.

Zielgruppe 2 (insgesamt 250.000 Euro):

  • Werkstudent*innen, die von der Coronakrise betroffen sind, können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 400 € erhalten.

Zielgruppe 3 (insgesamt 500.000 Euro):

  • Rentner*innen und Student*innen, die durch die Coronakrise ihren Minijob verloren haben und eidesstattlich erklären, dass sie dadurch in existenzielle Nöte geraten sind. Sie können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300 € erhalten.

Seit Beginn an standen wir an der Seite der Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte. Das haben wir auch in diesen Pressemitteilungen deutlich gemacht:

Statement zur IG-Metall-Initiative zur Errichtung eines HärtefalltopfesSchulterschluss in der Corona-Krise - Einrichtung eines Härtefallfonds